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MEM-Industrie:
Erfolgreicher Abschluss der GAV-Verhandlungen |
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Zürich, 01.12.2005 Swissmem (ASM) hat mit den Sozialpartnern einen fortschrittlichen Gesamtarbeitsvertrag für die MEM-Industrie abgeschlossen, welcher die Konkurrenzfähigkeit der Firmen auf dem Werkplatz Schweiz stärkt. Eine wichtige Neuerung bringt der Vertrag mit der Möglichkeit kontrollierter Abweichungen von den Arbeitszeitbestimmungen. Zudem förder der neue GAV die Sozialpartnerschaft und die Weiterbildung in den Betrieben sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit der erfolgreichen GAV-Erneuerung wird die Sozialpartnerschaft als Standortvorteil bis 2010 gesichert.
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Mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist es Swissmem gelungen, per 1. Januar 2006 einen zukunftsweisenden Vertrag für die MEM-Industrie abzuschliessen. «Der neue Ausnahmeartikel, der kontrollierte Abweichungen von den Arbeitszeitbestimmungen erlaubt, ist ein wichtiger Schritt und eine starke Antwort auf die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs», so Swissmem-Präsident und Verhandlungsleiter Johann N. Schneider-Ammann anlässlich der Medienorientierung vom 1. Dezember. «Dank der Einsicht, dass die Sozialpartner gemeinsam die Verantwortung für die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer MEM-Industrie tragen, konnte eine neue, zukunftsweisende Regelung getroffen werden.»
Die von Swissmem eingebrachte Forderung, den Firmen adäquate Möglichkeiten zur Abweichung von den ordentlichen Arbeitszeitbestimmungen zu geben, war bis zur letzten Stunde der Hauptpunkt der Verhandlungen. Die Sozialpartner einigten sich, den bisherigen «Krisenartikel» in einen weitergefassten Ausnahmeartikel (Art. 57) umzugestalten. Der neue GAV lässt Abweichungen von den Arbeitszeitbestimmungen aus folgenden Gründen zu:
a) zur Anpassung an besondere Kapazitätszyklen
b) zur Durchführung besonderer Innovationsprojekte
c) zur Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten
d) zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit.
Diese Abweichungen werden in der Regel mit den betrieblichen Arbeitnehmervertretungen vereinbart. Je nach Art und Dauer der Ausnahmen werden auch die Arbeitnehmerverbände an der Entscheidung beteiligt.
Um die Sozialpartnerschaft im Betrieb zu fördern, stärkt der neue Vertrag mit verschiedenen Massnahmen die Stellung, den Schutz und die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung. Diese wird auch in die Weiterbildungsaktivitäten der Firmen mit einbezogen, denen der GAV mit der Empfehlung von drei Weiterbildungstagen pro Stelle einen wichtigen Impuls verleiht.
Mit der Erhöhung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs auf 16 Wochen bei 100 Prozent Lohn und einem Kinderzulagen-Ansatz von 200 Franken wollen die Sozialpartner ein Zeichen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie setzen. Eine klarere Regelung des Verfahrens bei Restrukturierungen soll zudem dafür sorgen, dass auch der weiterlaufende Strukturwandel unter Wahrung der sozialpartnerschaftlichen Grundsätze bewältigt werden kann. Der Vertrag tritt am 1. Januar 2006 in Kraft und läuft fünf Jahre bis am 31. Dezember 2010.
Ausserhalb des GAV haben die Sozialpartner in einer Protokollerklärung vereinbart, während der nächsten zwei Jahre in einer paritätischen Arbeitsgruppe das Thema der flexiblen Pensionierung/Altersteilzeit in seinen vielfältigen Aspekten zu analysieren. Diese Analyse erfolgt aber ohne jedes Präjudiz für spätere Entscheidungen der einzelnen Vertragsparteien.
Sozialpartner am Gesamtarbeitsvertrag in der MEM-Industrie sind der Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie (Swissmem/ASM) einerseits sowie die Arbeitnehmerverbände VSAM, Unia, Syna, SKO und KV Schweiz andererseits. 600 Unternehmen und 113'000 Mitarbeitende unterstehen dem GAV. Der GAV enthält fortschrittliche Arbeitsbedingungen, eine gut ausgebaute Mitwirkung der Arbeitnehmenden im Betrieb und seit 1. Juni 2004 auch ein Verfahren zur Verhinderung von Lohndumping im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU. Der neue Vertrag gilt ab 1. Januar 2006 für fünf Jahre.
Weitere Auskünfte erteilt:
Ruedi Christen, Bereichsleiter Kommunikation
Tel. +41 (0)44 384 48 50
E-Mail: r.christen@swissmem.ch |
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