Sozialpartner der MEM-Industrie Der GAV Geschichte

Geschichte

Der Weg zu einem fortschrittlichen GAV ist das Spiegelbild der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung.

 

Meilensteine vor dem Friedensabkommen

1877

Eidg. Fabrikgesetz:
Maximalarbeitszeit 11 Stunden pro Tag
Tondokumente

1918

Generalstreik:
250'000 Arbeiter waren beteiligt
Tondokumente

1929

Börsenkrach:
Zweiter Vorstoss zu einem Abkommen durch den SMUV
 

Das Friedensabkommen

1937

Friedensabkommen:
Erste Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
 

Meilensteine nach dem Friedensabkommen

1958

Angestelltenabkommen:
verbesserte Kündigungsfristen
 

1963

44h-Woche:
Einführung der 44 Stunden-Woche
 

1969

Fortschrittliche, betriebliche Altersvorsorge:
Teilweise Freizügigkeitsleistungen aus Arbeitgeberbeiträgen
bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung vor der Pensionierung

1972

Solidaritätsbeitrag:
Die unorganisierten Arbeitnehmer entrichten einen
Solidaritätsbeitrag  

1983

40h-Woche:
Schrittweise Einführung der 40 Stunden-Woche
 

1988

Einheitsvertrag, flexible Arbeitszeit, Freizügigkeit,
Chancen und Lohngleichheit von Frau und Mann
 

1993

Mutterschaftsurlaub, Weiterbildungsfond
14 Wochen bezahlter Mutterschaftsurlaub
 

1998

Jahresarbeitszeit, Langzeitkonto:
Mehr Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeit
 

2003

Angepasste Bestimmungen
zu Solidaritäts- und Weiterbildungsbeiträgen
 

2004

Verfahren bei Lohndumping:
Schaffung einer paritätischen Kommission zur Bekämpfung von
Missbräuchen

2006

Ausnahmeartikel
für die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz
 

2013

Hohe Flexibilität der Arbeitszeit, Mindestlohn und
bezahlter Vaterschaftsurlaub
 

2018




Förderung und Sicherstellung der Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden durch strukturelle Projekte wie bspw. MEM-Passerelle 4.0 sowie moderne Arbeitsbedingungen zur Sicherstellung von Vereinbarkeit und Beruf und Privatleben, Möglichkeit des Verzichts auf Arbeitszeiterfassung
 

2023

Der GAV MEM wurde aktualisiert (Vaterschaftsurlaub, Care-Urlaub) und wird für 5 Jahre weitergeführt (01.07.2023 – 30.06.2028).
 

«Seit zwei Jahren arbeite ich zu 80% und habe trotzdem alle Vorteile des GAV.»

Letzte Aktualisierung: 31.03.2020