Sozialpartner der MEM-Industrie Der GAV Neuerungen

Neuerungen

Der aktuelle GAV der MEM-Industrie

Der aktuelle GAV der MEM-Industrie trat am 1. Juli 2023 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2028. Er bietet folgende Errungenschaften:

Zusätzliche Förderung und Sicherstellen der Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden durch strukturelle Projekte (Bsp. MEM-Passerelle 4.0)

  • Flexible Arbeitszeit (200 Std. Übertrag, Art. 57 GAV)
  • Verzicht auf Arbeitszeiterfassung für bestimmte Mitarbeitendengruppe
  • Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch moderne Arbeitsbedingungen
  • Regionale, unterschiedliche und jährlich kontrollierte Mindestlöhne für Ungelernte
  • Jährlich indexierte Mindestlöhne
«In unserer mittelgrossen Firma können wir nicht alles selber machen. Der GAV gibt uns eine flexible und von allen Seiten anerkannte Grundlage für die Arbeitsverhältnisse. Das spart Zeit und verhindert Auseinandersetzungen.»

Letzte Aktualisierung: 31.03.2020